Transport- und Speditionsrecht

Das Transportrecht regelt die Beförderung und Lagerung von Gütern.

Das HGB sowie diverse internationale Abkommen regeln den Transport auf der Straße, in der Luft, auf Schienen, auf Schiffen und deren Kombination. Im deutschen HGB ist zudem das Umzugs- und Lagerrecht enthalten.

Das Transport- und Speditionsrecht kennt sehr spezielle Regelungen, wie z.B. eine verschuldensunabhängige Obhutshaftung oder eine Haftungsbegrenzung, die sich nach dem Gewicht der Transportware richtet.

Wir beraten alle an Transporten beteiligten Parteien, z.B. bei bei der Geltendmachung oder Abwehr von zivilrechtlichen Ansprüchen oder bei Fragen der Vertragsgestaltung (Stichwort ADSp).