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News 22.10.2009 - Insolvenzrecht

Das Bundesarbeitsgericht entscheidet zur Frage des Übergangs von Rechten und Pflichten aus bestehenden Arbeitsverhältnissen bei Betriebsübergang in der Insolvenz: „Erfolgt nach faktischer Betriebseinstellung, jedoch vor Ablauf der Kündigungsfristen ein Betriebsübergang (§ 613a,I,1 BGB), so tritt der neue Betriebsinhaber in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Dies soll auch für den Fall der Insolvenz gelten (BAG 8 A ZR 766/08).

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