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News 01.09.2009 - Patientenverfügung

Gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung tritt in Kraft. Wirksame und verbindliche Patientenverfügungen setzen nunmehr voraus, dass sie von einem Volljährigen in Schriftform verfasst wurde und Regelungen über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte, nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahmen enthält. Aufgabe des durch Patientenverfügung Bevollmächtigten oder des Betreuers ist es, den ausdrücklich geäußerten oder mutmaßlichen Patientenwillen zu ermitteln, und zwar primär mehr aus den schriftlich niedergelegten Erklärungen aber auch durch Einbeziehung von Angehörigen und Vertrauenspersonen in den Prozess der Entscheidungsfindung durch Arzt und Betreuer bzw. Bevollmächtigten.

Die neue Regelung stärkt das Selbstbestimmungsrecht des Patienten auch über den Zeitpunkt hinaus, in dem er selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist.

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